Notare und elektronischer Rechtsverkehr
Zukünftig werden Notare verstärkt Aufgaben im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr übernehmen. Der elektronische Rechtsverkehr kann nicht auf Urkunden und Unterschriften zurückgreifen. Der Nachweis, wer eine Erklärung abgegeben hat und dass diese Erklärung inhaltlich dem entspricht, was der Absender in Umlauf gegeben hat, muss in anderer Weise geführt werden. Das Signaturgesetz bietet hierfür verschiedene Verschlüsselungsverfahren an. Mit diesen Verfahren werden elektronische Dokumente codiert und so zum einen gegen Verfälschung gesichert und zum anderen einem bestimmten Absender zugeordnet. Dieser Absender weist sich durch ein Zertifikat aus, das dem elektronischen Dokument beigefügt wird. Das Zertifikat kann zugleich Auskunft darüber geben, ob der Absender befugt ist, als Angehöriger eines Berufsstandes oder als Vertreter einer anderen Person bestimmte Erklärungen abzugeben. Bei der Erstellung eines solchen besonderen Zertifikats unterstützt Sie Ihr Notar. Einzelheiten erfahren Sie von ihm oder Ihrer Zertifizierungsstelle.