Scheidungsfolgenvereinbarung
Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen lebenslangen Glück allzu oft. Bei einer Scheidung müssen die Eheleute nicht nur die persönlichen Belastungen der Trennung verkraften, sondern sich zu allem Überfluss auch mit vielen rechtlichen Fragen beschäftigen. Es lohnt sich dabei in jeder Hinsicht der Versuch, seine Emotionen in den Griff zu bekommen und durch einen notariellen Scheidungsfolgenvertrag eine sachliche und einvernehmliche Trennung zu erreichen, auch wenn ein maßgeschneiderter Ehevertrag, der den Ernstfall der Trennung regelt, bislang noch nicht bestanden hat. Denn ein gemeinsames Verhandlungsergebnis ist jedenfalls Ausdruck gegenseitigen Respekts und wird von den Ehepartnern besser akzeptiert als ein gerichtliches Urteil. Zudem kann das Familiengericht bei Vorliegen einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren schneller und insbesondere kostengünstiger ist.
Im Zusammenhang mit dem möglichen Abschluss eines Scheidungsfolgenvertrages klärt Sie Ihr Notar nicht nur über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Altersversorgung auf. Er erläutert Ihnen zudem die Folgen der Scheidung im Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für gemeinsame Kinder sowie die erbrechtlichen Folgen und erarbeitet für Sie passende Regelungsmöglichkeiten.