Monath Flur

In welchen Situationen ist Ihnen der Notar behilflich?

Notarielle Urkunden besitzen eine besonders hohe Beweiskraft: Sie belegen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die einmal getroffenen Vereinbarungen. Und Zahlungsansprüche, die in einer notariellen Urkunde enthalten sind, können sogar unmittelbar aus der Urkunde vollstreckt werden, ohne dass zuvor nochmals ein Gericht eingeschaltet werden müsste. Letztlich vertrauen auch die Behörden, die die staatlichen Register (Grundbuch, Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister) führen, bei ihrer Arbeit auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Wann müssen Notare tätig werden?

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warn- und Belehrungsfunktion zu: Vor besonders bedeutenden Entscheidungen sollen Sie durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist daher der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen.

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
  • Ehe und Familie: Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.
  • Handelsregister: Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldungen etc.

Der Gesetzgeber hat die Einschaltung des Notars in praktisch allen wichtigen und entscheidenden Rechtsgeschäften im Leben zwingend vorgesehen.

Wann können Notare tätig werden?

Häufig wird eine Beurkundung von Klienten aber auch dann gewünscht, wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt.
In der Tat empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern (z.B. Verträge im Personengesellschaftsrecht oder komplizierte Miet- und Pachtverträge). Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung des Notars vorsieht, können Sie die genannten Vorteile der notariellen Beratung für sich nutzen: Sie können von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars profitieren und mit der Beurkundung die getroffene Vereinbarung sicher dokumentieren. Eventuelle Probleme können durch den Notar schon im Vorfeld geklärt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und kostspielige Gerichtsverfahren.

 

Der Notar bietet somit Sicherheit in allen Vertragsfragen.

Wie finde ich „meinen“ Notar?

Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie dürfen zu dem Notar Ihres Vertrauens gehen, auch wenn dieser sein Büro an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz hat. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück auf Rügen ohne Weiteres auch von einem Notar in Düren beurkundet werden.

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