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Kauf einer Eigentumswohnung

Als Käufer einer Eigentumswohnung erwerben Sie zunächst alleiniges Eigentum an der Wohnung selbst sowie ggf. an dazugehörenden Kellerräumen, Garagen oder Tiefgaragenstellplätzen (sog. Sondereigentum). Weiter werden Sie durch den Kauf zugleich Eigentümer eines Anteils an dem Grund und Boden, auf dem das Haus steht, und an dem restlichen Gebäude, sofern es nicht zu den anderen Eigentumswohnungen gehört. Denken Sie bitte etwa an das Treppenhaus, den Aufzug oder die Heizungsanlage. Diese Gegenstände, die Ihnen gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern gehören, heißen gemeinschaftliches Eigentum.

 

Weiterhin können einzelnen Wohnungseigentümern an bestimmten Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums, etwa an Gartenflächen, PKW-Stellplätzen oder Speicherräumen, sog. Sondernutzungsrechte eingeräumt worden sein. Dann haben diese Eigentümer das Recht, die konkreten Flächen, die eigentlich allen gemeinsam gehören, alleine, d.h. unter Ausschluss der anderen Eigentümer, zu nutzen.

Die sog. Teilungserklärung stellt quasi das "Grundgesetz" der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Darin finden Sie neben der eigentlichen Aufteilung des Grundstücks in Sondereigentum bzw. gemeinschaftliches Eigentum und der Festlegung von Sondernutzungsrechten auch Regelungen über die Verwaltung der Wohnungsanlage und die Verteilung der anfallenden Kosten.

 

Die weitergehenden „Spielregeln“, die jede Gemeinschaft braucht, können Sie dem Wohnungseigentumsgesetz als gesetzlicher Regelung und insbesondere der von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Gemeinschaftsordnung sowie den weiteren Beschlüssen der Gemeinschaft entnehmen. Hierin finden Sie in der Regel auch nähere Informationen zu den Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung der Wohnanlage. Diese Kosten werden gewöhnlich durch die Erhebung von (monatlichen) Umlagen aufgebracht. Deshalb sollten Sie sich vor Vertragsschluss auch darüber informieren, wie hoch das monatlich zu zahlende Hausgeld ist, ob eine Instandhaltungsrücklage gebildet wurde, um die Kosten erforderlicher Reparaturen zu bezahlen, und ob Rückstände bestehen.

 

Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse sind somit sehr wichtige Unterlagen. Ein Käufer, der sich diese vor der Beurkundung nicht genau anschaut, riskiert böse Überraschungen. Als Käufer sollten Sie sich daher am besten diese Unterlagen vor der Beurkundung des Kaufvertrages vom Verkäufer aushändigen lassen.

Auch hier hilft Ihnen bei Zweifeln oder Fragen Ihr Notar gerne weiter!

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