Notar Monath header ehe

Ehe & Partnerschaft

Sie möchten mit Ihrem Partner eine Lebensgemeinschaft eingehen? Wie diese Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt dabei ganz alleine Ihnen und Ihrem Partner überlassen. Einige Paare leben zunächst einmal ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen. Vielleicht möchten Sie aber auch den Bund fürs Leben schließen und die Ehe eingehen. Oder Sie möchten im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

Das Zusammenleben wirft – auch wenn man sich darüber zunächst kaum Gedanken macht – zahlreiche Fragen auf, die bedenkenswert sind, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese und andere Fragen fallen abhängig davon, ob Sie in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammen leben, höchst unterschiedlich aus. Und auch im Übrigen sorgen die ganz konkreten Rahmenbedingungen jeder einzelnen Partnerschaft dafür, dass die Fragen nur für den jeweiligen Einzelfall beantwortet werden können.

 

Das Gesetz bietet außerdem in einem weiten Rahmen die Möglichkeit, individuell die von Ihnen und Ihrem Partner gewünschte Regelung zu treffen. Voraussetzung hierfür ist aber die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir können und möchten Ihnen diese Kenntnis vermitteln und einen angemessenen Vertrag anbieten. Gerade bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Lebensgemeinschaft, bei der Sie und Ihr Lebenspartner vielleicht auch gegenläufige Interessen vertreten, ist die Neutralität und Unparteilichkeit Ihres Notars besonders wichtig, um zu einer gerechten und ausgewogenen Vereinbarung zu gelangen. Im Übrigen zeigt die Lebenserfahrung, dass eine Einigung sehr schwierig ist, wenn die Beziehung erst einmal in die Brüche gegangen ist. Fragen Sie uns daher am besten frühzeitig und vorbeugend um Rat.

 

Ein weiteres vornweg:
Der Notar ist unparteiisch. Ein Vertrag, bei dem einer der Beteiligten das Gefühl hat, mit "seinem" Notar etwas besonders positives für sich selbst und etwas negatives für den anderen erkämpft zu haben, ist sowohl für den Notar ein schlechtes Zeugnis als auch für die Partnerschaft eine schwere Bürde. Nicht wenige Partnerschaften werden durch unausgewogene vertragliche Gestaltungen schon zu ihrem Beginn so stark belastet, dass der Vertrag selbst gelegentlich einer der Gründe des Scheiterns der Beziehung ist. Augenmaß für die berechtigten Interessen des anderen ist deshalb ebenso wichtig wie die Festlegung der eigenen Kerninteressen.

PDF-Download

Laden Sie sich hier alle Informationen unserer Webseite zu diesem Thema als übersichtliche PDF-Datei zum Abspeichern und Ausdrucken herunter.

DownloadDownload