Die Betreuungsverfügung
Falls Ihnen die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zu weit geht und Sie eine gerichtliche Kontrolle bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten vorziehen, können Sie eine Betreuungsverfügung treffen und auf diese Weise das gerichtliche Betreuungsverfahren beeinflussen.
In der Betreuungsverfügung können Sie in erster Linie die Person des Betreuers bestimmen; an Ihren Wunsch ist das Gericht dann im Fall der Fälle grundsätzlich gebunden. Zudem besteht die Möglichkeit, dem Betreuer vorzugeben, wie Sie betreut werden sollen. Beispielsweise können Sie festlegen, in welcher Form Ihr Geld angelegt werden soll und ob Sie die Unterbringung in ein Heim wünschen oder im Gegenteil strikt ablehnen.