Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit Sie als Käufer oder Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich zwingend vorgesehen.
Der Notar setzt die Wünsche beider Vertragsparteien in einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf um, in den er für beide Seiten sachgerechte Lösungen einarbeitet. Den Vertragsentwurf schickt er Ihnen zu, damit Sie sich ihn in Ruhe zu Hause durchlesen können und sich bei Fragen – selbstverständlich ohne Mehrkosten – noch vor der Beurkundung an den Notar wenden können.
Sind Sie und Ihr Vertragspartner über den Vertragsentwurf einig, nimmt der Notar die Beurkundung vor. Der Notar liest den Vertragstext vollständig vor und erklärt seinen Inhalt. Er beantwortet alle Fragen, die die Beteiligten zum Vertragstext und seiner Bedeutung haben, die Beteiligten müssen diese nur stellen! Wenn alle mit dem Text einverstanden und alle Fragen beantwortet sind, unterschreiben sämtliche Beteiligten und schließlich der Notar die Urkunde.
Jetzt beginnt für den Notar ein wesentlicher, den Beteiligten oftmals eher verborgener Teil seiner Arbeit: die Abwicklung des Kaufvertrages. Der Notar führt all die Dinge herbei, die vorliegen müssen, um das eigentliche Ziel zu erreichen, das Sie als Verkäufer bzw. Käufer verfolgen: als Verkäufer den Kaufpreis zu erhalten bzw. als Käufer Eigentümer der Immobilie zu werden. Der Notar besorgt die notwendigen behördlichen Genehmigungen, stellt bei Gericht die erforderlichen Anträge und kümmert sich um die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen.