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Unternehmensnachfolge

Als Unternehmer treffen Sie jeden Tag zahlreiche Entscheidungen. Sie sollten dabei jedoch nicht nur das laufende Geschäft planen, sondern ebenso die Zukunft Ihres Betriebes im Blick habe. Dazu gehört auch die Unternehmensnachfolge. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie lange Sie Ihren Betrieb noch führen möchten? Wer soll Ihnen nachfolgen? Haben Sie Ihre Familie auch für den plötzlichen Todesfall gut versorgt?

 

Eine sinnvoll geplante Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand des Betriebes und Ihre Versorgung als Unternehmer und die Ihrer Familie. Dabei sind emotionale und unternehmerische Fragen zu bedenken, aber auch rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte zu beachten. Hier kann Ihr Notar seine gesellschaftsrechtliche, familien- und erbrechtliche Kompetenz einbringen. Er kann als überparteilicher Berater die Interessen aller Beteiligter koordinieren, die Vorschläge der weiteren Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberater oder Banken) zusammenfassen und diese in eine Vertragsgestaltung umsetzen. Hierbei sind für Sie als Unternehmer regelmäßig folgende Gesichtspunkte von besonderem Interesse:

Ziele der Unternehmensnachfolge

Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung sind in aller Regel der Erhalt des Betriebs und die Versorgung des ausscheidenden Unternehmers und seiner Familie. Um das erste Ziel zu erreichen, sollte idealerweise der geeignete Nachfolger frühzeitig ausgewählt und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb eingebunden werden. Oft soll ein Kind des Seniorchefs die Nachfolge antreten. Ist in der Familie keine geeignete Person vorhanden, so kommen auch (leitende) Angestellte des Unternehmens oder ggf. ein qualifizierter firmenfremder Nachfolger in Betracht.

Gestaltung der Unternehmensübertragung

Soll die Nachfolge bereits zu Lebzeiten des Seniorchefs stattfinden, wird dieser die Unternehmensanteile teilweise oder ganz auf den Nachfolger übertragen. Die Übertragung kann als Kauf oder Schenkung ausgestaltet sein; ggf. kann sich der Seniorchef den Widerruf der Übertragung (etwa bei Nichtbewährung des Nachfolgers) und eine Beteiligung an zukünftigen Erträgen für sich und ggf. enge Familienmitglieder vorbehalten.

Unverzichtbar: Testament oder Erbvertrag

Als Unternehmer dürfen Sie allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Fehlen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens und zugleich den wirtschaftlichen Ruin der Familie bedeuten.

 

Sofern die Unternehmensnachfolge in der Familie stattfinden soll, sollte im Regelfall das Testament des Seniorchefs so ausgestaltet werden, dass dem Nachfolger das Unternehmen bzw. die Unternehmensmehrheit zugewendet wird. Gegebenenfalls kann ein Ausgleich für die übrigen Angehörigen vorgesehen werden. Fällt der Betrieb nämlich bei Fehlen einer entsprechenden Regelung an eine – eventuell zerstrittene – Erbengemeinschaft, droht die Zersplitterung der Eigentumsverhältnisse und die Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Sofern die Gefahr besteht, dass der vorgesehene Nachfolger zum Zeitpunkt des Erbfalles für die Unternehmensführung noch zu unerfahren ist, können Sie als Unternehmer durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und die Benennung eines sachkundigen Testamentsvollstreckers Abhilfe schaffen.

 

Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen: Oftmals ist eine im Einzelfall schwierige Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.

Gesellschaftsvertrag

Wenn dem Unternehmen ein Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, sollte im Vorfeld geprüft werden, ob die vorgesehene Unternehmensnachfolge mit dem Gesellschaftsvertrag vereinbar ist. Gegebenenfalls sind Änderungen erforderlich. Auch bei der Prüfung dieser Frage wird Sie Ihr Notar kompetent unterstützen.

Umwandlung

Als wichtiges Instrument für die Unternehmensnachfolge ist die Umwandlung des Unternehmens zu nennen. Der Gesetzgeber bietet mit dem Umwandlungsgesetz eine gute Möglichkeit an, die Rechtsform des Unternehmens der geplanten Unternehmensnachfolge anzupassen. Sollte eine Umwandlung in Ihrem Fall das probate Mittel sein, wird Ihr Notar Sie entsprechend informieren und die notwendigen vertraglichen Gestaltungen vornehmen.

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