Versorgung im Alter
Das Gesetz sieht bei Scheidung der Ehe einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vor (sog. Versorgungsausgleich). Dies ist vor allen Dingen sinnvoll, wenn ein Ehepartner wegen der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder keine Möglichkeit hatte, selbst Rentenanwartschaften zu erwerben. Das Gesetz unterscheidet hierbei aber nicht, ob der Ausgleichsberechtigte auch auf die Rentenzahlungen angewiesen ist. So ist es unerheblich, ob der Ausgleichsberechtigte etwa selbst hohes Vermögen hat oder über eine Lebensversicherung bereits abgesichert ist. Dies kann zu Ungerechtigkeiten führen. Wie beim nachehelichen Unterhalt können Sie mit Hilfe Ihres Notars maßgeschneidert für Ihre Ehe die Sie betreffende gesetzliche Regelung vertraglich anpassen und ggf. ausschließen.