Gestaltung des Kaufvertrags
Kernbereich der Arbeit des Notars ist und bleibt aber die Gestaltung des eigentlichen Kaufvertrages. Dessen Inhalt hängt ganz wesentlich vom Kaufgegenstand ab. Neben dem „klassischen“ Kauf eines – bebauten oder unbebauten – Grundstücks kommt häufig der Erwerb einer Eigentumswohnung vor. Weitergehende Besonderheiten gelten beim sog. Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude (Haus oder Wohnung) erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist der Verkäufer.