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Eintragung ins Handelsregister

Den Abschluss der Gründung Ihres Unternehmens bildet die Eintragung in das Handelsregister. Das Handelsregister ermöglicht es den am Geschäftsleben beteiligten Personen bestimmte Informationen über die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen einzuholen und schützt diese vor Irrtümern. So ergibt sich aus dem Handelsregister z.B., welche Personen für ein bestimmtes Unternehmen Verträge abschließen dürfen. Auf die Richtigkeit dieser Angaben können die Geschäftspartner vertrauen.
Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse des Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura
  • Änderung der Firma
  • Änderung des Unternehmenssitzes oder Geschäftsanschrift; Errichtung von   Zweigniederlassungen
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldung der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister erfolgt durch den Notar. Wir beraten Sie umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klären etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.

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