Notar Monath header ehe

Unterhalt

Mit Eingehung der Ehe entstehen Unterhaltsansprüche. Auch nach einer Trennung kann ein Ehepartner u.U. verlangen, dass der andere ihn bei Bedürftigkeit unterstützt. Wird die Ehe geschieden, ist grundsätzlich jeder für sich selbst verantwortlich. Allerdings sieht das Gesetz auch einen nachehelichen Unterhaltsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen vor (z.B. Unterhalt wegen Betreuung gemeinsamer Kinder; Unterhalt wegen Alters oder Krankheit). Hiervon können Sie im Ehevertrag in gewissen Grenzen individuell abweichen. So ist es grundsätzlich möglich, die Voraussetzungen für das Entstehen einer Unterhaltspflicht zu erweitern oder einzuschränken. Darüber hinaus kann auch die Höhe des Unterhaltsanspruches begrenzt werden, also ein Höchstbetrag festgelegt werden, den der Unterhaltsanspruch nicht übersteigen kann. Insoweit sind verschiedene Alternativen denkbar. Es darf sich allerdings niemand auf Kosten der Allgemeinheit oder auf Kosten seines Partners oder gemeinsamer Kinder seiner Verantwortung entziehen. Aufgabe Ihres Notars ist es, die für Sie passenden Gestaltungsalternativen herauszufinden und Ihnen darzulegen.

PDF-Download

Laden Sie sich hier alle Informationen unserer Webseite zu diesem Thema als übersichtliche PDF-Datei zum Abspeichern und Ausdrucken herunter.

DownloadDownload