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Patientenverfügung

Eine Situation, von der wir alle hoffen, davor verschont zu bleiben: Ans Bett gefesselt, nur noch von Maschinen am Leben gehalten und unfähig, Wünsche zur eigenen Behandlung zu äußern. Gerade in der heutigen Zeit des rasanten medizintechnischen Fortschritts sind derartige Behandlungssituationen aber in den Krankenhäusern alltägliche Erscheinung.
Die meisten Menschen haben klare Vorstellungen darüber, was passieren soll, falls bei schweren Erkrankungen die Grenzen medizinischer Hilfe erreicht sind. Allerdings können diese Wünsche in der Regel nicht mehr dem Arzt mitgeteilt werden, wenn ein solcher Fall einmal eingetreten ist.

 

Sie haben aber die Möglichkeit, in einer Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) vorab festzulegen, wie Ihre medizinische Versorgung aussehen soll, wenn Sie schwer und aussichtslos erkrankt sind. So können Sie beispielsweise erklären, dass Sie einen menschenwürdigen Tod wünschen und ärztliche Maßnahmen ablehnen, die lediglich Ihr Leiden verlängern würden. Dann ist es den Ärzten, die aufgrund ihres hippokratischen Eides grundsätzlich alle vertretbaren lebensverlängernden Maßnahmen durchführen müssen, erlaubt, von dieser Verpflichtung abzuweichen und statt dessen die Schmerz- und Beschwerdelinderung im Sinne einer palliativmedizinischen Versorgung in den Vordergrund zu stellen.

 

Die Bedeutung und Beachtlichkeit der Patientenverfügung hat auch bereits der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht bestätigt: Die Würde des Menschen gebiete es, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichen Entscheidungen nicht mehr in der Lage sei. Infolgedessen ist die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung mittlerweile auch gerichtlich abgesichert.

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