Notar Monath header unternehmen

Veränderung bestehender Unternehmen

Auch wenn das Unternehmen gegründet ist und insbesondere wenn es gut "läuft", kann sich die Frage stellen, ob die gewählte Rechtsform noch den an sie geknüpften Erwartungen entspricht oder ob die Erreichung des angestrebten Ziels nicht durch den nachträglichen Wechsel der Rechtsform erleichtert werden kann. Denken Sie etwa an die Erschließung neuer Betätigungsfelder, den Aufbau von Geschäftskontakten im Ausland oder die Absicht, verdiente Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. Weiter kann es sinnvoll sein, durch Umstrukturierungsmaßnahmen Steuervorteile zu nutzen. Auch mag der Bedarf nach zusätzlichem Eigenkapital die Aufnahme von Gesellschaftern und damit den Übergang zu einer anderen Rechtsform nahelegen. Eine Vielzahl anderer Gründe ist denkbar. In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden entsprechende Maßnahmen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und die Betriebsaufspaltung. In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beurkundung durch den Notar vorgesehen hat. Als erste Orientierung können Ihnen die folgenden Informationen dienen:

Verkauf von Unternehmensanteilen

Der Verkauf von Unternehmensanteilen kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein neuer Teilhaber in das Unternehmen aufgenommen oder das Unternehmen vollständig veräußert werden soll. Sofern es sich um eine GmbH handelt, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden; sofern es sich um eine OHG oder KG handelt, ist eine notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.

Umwandlung

Die Umwandlung von Unternehmen kommt dann in Betracht, wenn aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder einer Neuausrichtung des Unternehmens die bisherige Rechtsform nicht mehr optimal ist (sog. Formwechsel), verschiedene Unternehmen vereinigt werden sollen (sog. Verschmelzung), ein Unternehmen in mehrere aufgeteilt werden soll (sog. Spaltung) oder das Unternehmensvermögen übertragen werden soll. Die Umwandlung ist regelmäßig notariell beurkundungspflichtig.

Betriebsaufspaltung

Bei der Betriebsaufspaltung wird das Anlagevermögen des Unternehmens (z.B. Grundbesitz) aus steuerlichen Gründen in eine dafür gegründete Personengesellschaft (OHG, KG) überführt; die Unternehmensaktivitäten werden dagegen durch eine GmbH geführt. Die Betriebsaufspaltung ist meist steuerlich motiviert.

PDF-Download

Laden Sie sich hier alle Informationen unserer Webseite zu diesem Thema als übersichtliche PDF-Datei zum Abspeichern und Ausdrucken herunter.

DownloadDownload