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Bankdarlehen & Grundpfandrecht

Wenn Sie als Käufer ein Bankdarlehen in Anspruch nehmen, sollten Sie am besten rechtzeitig vor der Beurkundung mit Ihrer Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Ihr Notar wird dann den Inhalt des Kaufvertrages auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

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