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Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit dem 1. August 2001 können auch gleichgeschlechtliche Partner den Bund fürs Leben schließen. Die gesetzlichen Regelungen der sog. eingetragenen Lebenspartnerschaft sind dabei in weiten Teilen mit denen der Ehe vergleichbar.

Der gesetzliche Güterstand ist seit dem 1. Januar 2005 wie bei Eheleuten die Zugewinngemeinschaft. Für gleichgeschlechtliche Partner, die oftmals kinderlos und Doppelverdiener sind, passen aber die von der Ehe übernommenen Regelungen vielfach nicht. Möchten die Partner abweichende Vereinbarungen treffen, ist hierzu ein notarieller Lebenspartnerschaftsvertrag notwendig. Bei Bedarf berät Sie Ihr Notar unparteiisch und kompetent. Er kann Ihnen zugleich auch Regelungen zum Unterhalt, zur Altersvorsorge und zur Erbfolge vorstellen.

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