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Die Ehe aus notarieller Sicht

Der Gesetzgeber hat an die Eheschließung verschiedene Folgen geknüpft, die zum Teil während der Ehe, zum Teil aber auch erst nach der Trennung bzw. der Scheidung bedeutsam werden. Sie lassen sich im Wesentlichen unter folgenden Stichworten einordnen: Güterstand, Unterhalt und Versorgung im Alter.

 

Diese gesetzlichen Regelungen können Sie in einem Ehevertrag Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Um eine unparteiische rechtliche Beratung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung angeordnet. Einen Ehevertrag können Sie sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe schließen, also insbesondere auch zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie an ein Scheitern Ihrer Ehe gar nicht denken und nur eine Regelung für den "schlimmsten Fall" treffen möchten. Der große Vorteil ist in dieser Situation die Möglichkeit, sachlich und ohne allzu große Emotionen eine Vereinbarung zu treffen, die dann im Falle der Trennung eine faire und für Sie und Ihren Partner angemessene Regelung darstellt. Auch wenn die Ehe gescheitert oder ein Scheitern wahrscheinlich ist, können Sie im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch Regelungen treffen.

 

Durch die zunehmende Anzahl von "internationalen Ehen" sind oftmals auch Fragen des internationalen Rechts und der Rechtswahl ein zentraler Punkt der Beratung.

 

Der Abschluss eines Ehevertrages hat in vielen Familien noch immer einen negativen Ruf. Dabei wird jedoch eines übersehen: Auch wenn Sie keinen Ehevertrag schließen, gehen Sie mit dem "Ja-Wort" doch einen Vertrag ein. Diesen Vertrag haben Sie nur nicht selbst definiert, sondern er ist Ihnen durch den Gesetzgeber quasi als "Muster" vorgegeben worden. Die gesetzliche Regelung hat sich dabei in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach und teilweise erheblich verändert und wird dies auch in Zukunft tun. Da sich Liebe und Zuneigung der Partner in den verschiedenen Jahrzehnten aber kaum verändert haben dürften, zeigt sich schon daran, dass die gesetzlichen Regelungen Reaktion auf gesellschaftliche Verhältnisse, nicht aber ein immer richtiger Ansatz für eine glückliche Ehe sind.

 

Das gesetzliche Regelungsmodell basiert im Grunde auf der Einverdiener-Ehe mit Kindern und ohne wesentliches voreheliches Vermögen. Verwirklichen Sie diesen Ehetypus, bei dem ein Partner im Wesentlichen den Haushalt managt und die Kinder erzieht und der andere Partner die finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt beschafft, und liegt ferner kein bedeutendes vorehelich erworbenes oder aus der Familie zu erwartendes Vermögen vor, trifft das Gesetz in der Regel eine ausgewogene Regelung. Ist Ihre Partnerschaft aber anders aufgestellt, sei es, weil (vorerst) keine Kinder vorhanden sind, weil beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, weil erhebliches Vermögen vorhanden ist oder große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern bestehen, sollten Sie darüber nachdenken, ob die gesetzliche Pauschallösung der "richtige Vertrag" für Sie ist.

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